Allgemeine Reiseinformationen
Fähr- und Ausflugsschiffe: Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere für Fährschiffe im innergriechischen Fährverkehr nicht die international vereinbarten Sicherheitsstandards gelten. Reisende sollten nach Möglichkeit den Zustand des Schiffes vor Fahrtantritt in Augenschein nehmen und sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland einreisen. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr ausreichend.Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird abgeraten, da dieser nicht immer anerkannt wird.Falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nichtmitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich (bei sehr kleinen Kindern) eine formlose Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen.Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de
Medizinische Hinweise
Auch in Griechenland ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Für die Einreise nach Griechenland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Die Reise sollte Anlass geben, den Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie zu überprüfen, Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Bei Touristen, die sich langfristig in Griechenland aufhalten, oder bei besonderen Reiserisiken (Hygienemängel) sollte ein Impfschutz gegen Hepatitis A (ggf. auch gegen Hepatitis B) vorliegen.
Besondere Zollvorschriften
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für grosse Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige ggü den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Feiertage
1. Januar: Neujahrstag
6. Januar: Drei Könige
Beweglicher Feiertag: Rosenmontag
25. März: Nationalfeiertag
Beweglicher Feiertag: Karfreitag
Beweglicher Feiertag: Ostersonntag
Beweglicher Feiertag: Ostermontag
1. Mai: Tag der Arbeit
15. August: Mariä Himmelfahrt
28. Oktober: Nationalfeiertag
25. Dezember: 1. Weihnachtstag
26. Dezember: 2. Weihnachtstag
Massenmedien
2006 hatten 18,3 Prozent der griechischen Haushalte Internet. Bereits 2004 erzielten Zeitschriften brutto erstmals höhere Werbeeinnahmen als Fernsehsender - inzwischen sind es rund 42 Prozent aller Werbeetats (978 Millionen Euro), deutlich mehr als TV und Zeitungen.
Die hoch verschuldete Verlagsbranche konsolidieren ausländische Investoren.